Krankenkasse
Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist grundsätzlich nicht möglich, da die LASIK und andere refraktiv-chirurgische Eingriffe als nicht erstattungsfähige Operationen eingestuft sind.
Die Privaten Kassen verlangen in der Regel einen Kostenvoranschlag und entscheiden im Einzelfall. Für eine evtl. Kostenerstattung durch Ihre private Krankenkasse erstellen wir Ihnen gerne auf Wunsch einen verbindlichen Kostenvoranschlag. |